HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

Kapital als etwas Abgegrenztes. 04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.

Eigentum verpflichtet.

Das Eigentum ist quasi die "HABENSEITE", der die "SOLLS" als Verpflichtungen gegenüberstehen. Anders als bei der (späteren) Bilanzierung bedeutet

  1. "HABEN" hier das "SEIN" (=Wesen: Es ist. Es ist nicht sichtbar. Es bildet den Hintergrund. Der HABENDE ist der Schuldner der Verpflichtungen, d.h. der Verpflichtete) und
  2. "SOLL" hier das "EXISTIERENDE": Vom Eigentümer/Schuldner wird gefordert. Er hat zu erledigen. Es ist offen. Es ist existent. Es ist sichtbar. Der Eigentümer ist verpflichtet: Die Schuld bzw. die Verpflichtung ergibt sich aus alleine dem Eigentum."

Mit dem Eigentum untrennbar verbunden sind die Verpflichtungen, die sich aus dem Eigentum ergeben. Es gibt:

  1. Verpflichtungen gegenüber dem Eigentümer selbst.
  2. Verpflichtungen gegenüber jenen, die vom Eigentum ausgeschlossen sind.
  3. Verpflichtungen gegenüber jenen, von welchen das Eigentum erworben wurde.
  4. Verpflichtungen anderer Art.

Werden die Verpflichtungen nicht erfüllt, wird in der Regel der weitere Bestand des Eigentums gefährdet. Aus den Verpflichtungen können Ansprüche Dritter entstehen, die gegen den Eigentümer durchgesetzt werden können, ohne dass es dazu andere Rechtsbeziehungen braucht als die Feststellung des Zustandes: "Eigentümer" bzw. "Nichteigentümer". In vielen Fällen sind die Ansprüche der Nichteigentümer zum Gesetz oder Gewohnheitsrecht geworden und damit justiziabel.

Die Verpflichtungen aus dem Eigentum können z.B. umfassen:

  1. Duldungen: Der Eigentümer muss bestimmte Einschränkungen seines Eigentums erdulden.
  2. Unterlassungen: Der Eigentümer darf das Bestimmte nicht mit seinem Eigentum tun.
  3. Verpflichtungen: Der Eigentümer muss bestimmte Bedingungen für sein Eigentum herstellen, erhalten und sichern, um Dritten bestimmte Nutznießungen zu ermöglichen oder Nachteile zu ersparen.
  4. Ausschlüsse: Der Eigentümer wird von bestimmten Nutzungen oder Verfügungen über das Eigentum ausgeschlossen oder ist von der Mitwirkung / Zustimmung Dritter abhängig.
  5. Auflagen: Das Eigentum ist an die Erfüllung bestimmter Auflagen gebunden.

Die Inhalte ergeben sich aus dem Eigentum und den Verhältnissen sowie Beziehungen zwischen Eigentümer und Nichteigentümer.