04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
Eigentum verpflichtet.
Das Eigentum ist quasi die "HABENSEITE", der die "SOLLS" als
Verpflichtungen gegenüberstehen. Anders als bei der (späteren)
Bilanzierung bedeutet
- "HABEN" hier das "SEIN" (=Wesen: Es ist. Es ist nicht
sichtbar. Es bildet den Hintergrund. Der HABENDE ist der
Schuldner der Verpflichtungen, d.h. der Verpflichtete) und
- "SOLL" hier das "EXISTIERENDE": Vom Eigentümer/Schuldner wird
gefordert. Er hat zu erledigen. Es ist offen. Es ist existent.
Es ist sichtbar. Der Eigentümer ist verpflichtet: Die Schuld
bzw. die Verpflichtung ergibt sich aus alleine dem Eigentum."
Mit dem Eigentum untrennbar verbunden sind die Verpflichtungen,
die sich aus dem Eigentum ergeben. Es gibt:
- Verpflichtungen gegenüber dem Eigentümer selbst.
- Verpflichtungen gegenüber jenen, die vom Eigentum
ausgeschlossen sind.
- Verpflichtungen gegenüber jenen, von welchen das Eigentum
erworben wurde.
- Verpflichtungen anderer Art.
Werden die Verpflichtungen nicht erfüllt, wird in der Regel der
weitere Bestand des Eigentums gefährdet. Aus den Verpflichtungen
können Ansprüche Dritter entstehen, die gegen den Eigentümer
durchgesetzt werden können, ohne dass es dazu andere
Rechtsbeziehungen braucht als die Feststellung des Zustandes: "Eigentümer" bzw.
"Nichteigentümer". In vielen Fällen sind die Ansprüche der
Nichteigentümer zum Gesetz oder Gewohnheitsrecht geworden und damit
justiziabel.
Die Verpflichtungen aus dem Eigentum können z.B. umfassen:
- Duldungen: Der Eigentümer muss bestimmte Einschränkungen
seines Eigentums erdulden.
- Unterlassungen: Der Eigentümer darf das Bestimmte nicht mit
seinem Eigentum tun.
- Verpflichtungen: Der Eigentümer muss bestimmte Bedingungen
für sein Eigentum herstellen, erhalten und sichern, um Dritten
bestimmte Nutznießungen zu ermöglichen oder Nachteile zu
ersparen.
- Ausschlüsse: Der Eigentümer wird von bestimmten Nutzungen
oder Verfügungen über das Eigentum ausgeschlossen oder ist von
der Mitwirkung / Zustimmung Dritter abhängig.
- Auflagen: Das Eigentum ist an die Erfüllung bestimmter
Auflagen gebunden.
Die Inhalte ergeben sich aus dem Eigentum und den Verhältnissen
sowie Beziehungen zwischen Eigentümer und Nichteigentümer.