Eigentum setzt voraus, dass es einen Eigentümer gibt. Wenn es einmal einen Eigentümer gegeben hat und dieser stirbt, treten an seine Stelle die Erben bzw. Nachfolger. Auch Organisationen "sterben": sie werden irgendwann aufgeteilt, fusioniert oder aufgelöst.
Eigentum ist eine Funktion des Ortes und der Zeit.
Ein Eigentumswechsel erfolgt in der Regel durch zwei Ereignisse:
Die beiden Ereignisse können gleichzeitig oder auch zeitlich versetzt erfolgen. Wie die Rechtslage dann ist, erklärt im Einzelfall Ihnen Ihr Rechtanwalt. Für diesen KONTEXT genügt es, das Prinzip des Eigentumsübergangs zu verstehen, um die Schwierigkeiten zu erkennen, die sich bei der Zuordnung von Eigentum alltäglich ergeben.
Fehlen die Regelungen für den Eigentumsübergang sind Streitereien, Scharmützel und Krieg an den Grenzen sicher, insbesondere dann, wenn
Eigentum ist immer an eine natürliche, juristische oder imaginäre Person oder Organisation gebunden. Es erleidet das Schicksal der Person bzw. Organisation, an welche es gebunden ist. Daraus ergeben sich für den Eigentumswechsel:
Beispiele für die jeweiligen Wege werden bei den einzelnen Gliederungen aufgeführt.