Die Schuld wird zu Schulden.
Es geht um Verschuldenshaftungen sowie um Haftungen für Unterlassungen, Fehler, Vorsatz, Fehlleistungen.
Gegen die häufigsten Fälle der Haftungen für Schadenersatz können Versicherungen abgeschlossen werden. Sie haften jedoch nicht bei Vorsatz oder Willkür und oftmals auch nicht bei unerlaubten Handlungen.
Es geht um Haftungen für Kinder, Mitarbeitende, Beauftragte, Auftragnehmer, Vertreter, Stellvertreter und ihre Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen.
Die Gesetze regeln die Art und Weise, wie die Haftungen begrenzt werden (können).