Wer ein Gebäude verlässt, um es nie wieder zu betreten und von niemandem mehr ein Recht fordert, geht weg und "lässt das Gebäude auf" (offen).
Solchen Auflassungen entsprechen z.B.
In all den genannten Beispielen habe ich mein Eigentum aufgegeben, aufgelassen. Ich kann es nie wieder erhalten.
Wegwerfen bedeutet jedoch in der Regel nicht auch Auflassen des Eigentums.