Es geht um die Lasten, die untrennbar mit der Aktiva (dem Vermögen) verbunden sind.
Erblasten werden meistens gleichzeitig mit den Entscheidungen und Ereignissen erworben, die zu den Vermögenswerten führen. Zu den Erblasten zählen:
In der Regel wird sorgfältig kalkuliert, ob die Vorteile oder die Nachteile überwiegen, wenn eine Erblast akzeptiert wird. Ist eine Erblast einmal akzeptiert, kann sie nicht vom Belasteten ohne die Zustimmung der Berechtigten aufgehoben, geändert oder durch Anderes ersetzt werden.