Das Vermögen steigt. Die Schulden bleiben gleich.
Typische Formen:
Vermögenswerte im Eigentum des Erblassers werden vom Erben angenommen und gehen in sein Eigentum über.
Typische Formen sind Taschengeld, Trinkgeld, Überlassungen von Sachen zur kostenlosen Nutzung, ehrenamtliche Leistungen, Erste Hilfe, Nachbarschaftshilfe.
Annahmen von Vermögenswerten, welche Dritte bedingungslos überlassen.
Häufige Fälle sind Privilegien, Vorrechte, Vorkaufsrechte, Nutzungsrechte, Wegerechte, Versorgungsrechte, Schutzrechte, Erlaubnisse.
Werden die Annahme von Spenden und Zuwendungen mit Bedingungen oder Erwartungen verknüpft, kann dies als Korruption ausgelegt werden. Das gilt meistens, wenn sie unüblich sind oder im Zusammenhang mit Geschäften erfolgen.