Ein Ausgleich wird in beiderseitigem Einvernehmen oder Gesetz oder Urteil erreicht durch z.B.:
Wenn Schuldner und Gläubiger zusammenfallen, fallen auch die mit den entsprechenden und begründeten Rollen, Funktionen, Status und Verträgen und Vereinbarungen zusammen und damit weg. Die "Bücher" werden "falsch". Die Daten der "Buchhaltungen" werden berichtigt durch z.B.:
Die Erinnerungen bleiben. Die unterschiedlichen Erkenntnisse aus den gemeinsamen Erfahrungen ebenso.