51. Verteilung des Vermögens
Der Schied

Der Schied trennt alle Gliederungen. Er markiert die
Grenzen, die zum Unterschied zwischen den Zuordnungen der Verteilung
des Vermögens bestehen. Der Schied wirkt:
- generell,
- speziell,
- im Einzelfall,
- im Verlauf,
- stetig,
- unwillkürlich,
- unterschiedlich von Fall zu Fall,
- unbestimmbar,
- unbemerkt,
- unkontrollierbar.
Wie der Schied gewirkt hat, ist erst im Nachhinein aus den
Zuordnungen der Vermögenswerte zu den einzelnen Gliederungen und den
Bewertungen zu erkennen.
Der Schied ist für jeden Betrachtenden des Vermögens
unterschiedlich. Es geht immer um:
- die Fähigkeiten,
- das Wissen,
- die Kompetenzen, das Beherrschen der Materie,
- die Erfahrungen,
- die Verantwortung,
- das Können,
- die Zuständigkeiten,
- die Mäßigkeit, Angemessenheit,
- die Zugänglichkeit,
- die Berechtigungen.
Der Schied bildet sich oft auch aus:
- dem Zeitpunkt der Betrachtungen,
- dem Ort der Betrachtungen,
- dem Status, Standort und Standpunkt der betrachtenden
Person,
- der Auswahl des in die Betrachtung einbezogenen Vermögens,
- den Aufgaben und Absichten der Betrachtung,
- dem Anlass der Betrachtungen,
- den Abhängigkeiten,
- der wahrgenommenen Bedürftigkeit,
- dem Bedarf.
Über den Schied selbst entscheiden:
- der Überblick über das Vermögen,
- die Art und Weise der Planungen,
- die Sorgfalt,
- die Bescheidenheit,
- die Kunst der Beherrschung,
- die Kenntnis und die Versöhnung mit den eigenen Schwächen,
- der Mut zu Entscheidungen,
- die Bereitschaft zur Verantwortung,
- die Bereitschaft zur Rechenschaft über das Verhalten und die
Handlungen,
- die Demut.