Mangels Gegenständlichkeit wird das immaterielle Vermögen durch Urkunden nachgewiesen. Es geht z.B. um Rechte, Berechtigungen, Lizenzen, Nutzungsrechte, Patente, Vorrechte, Ausschlussrechte, Verwertungsrechte, Zugangsrechte und ähnlichem.
Bei immateriellen Vermögenswerten spielen in der Regel auch ideelle Werte, Interessen, Befindlichkeiten, Traditionen, Perspektiven, Chancen, Risiken und Gelegenheiten eine große Rolle. Hat ein immaterieller Vermögenswert einmal einen Zahlenwert erhalten, kann er in die Bilanz aufgenommen und wie ein materieller Gegenstand behandelt werden.
Das wird er auch oft. Die Verbindung zum Eigenwert der immateriellen Werte geht durch die Bezifferungen sehr oft sehr schnell verloren.