12. Zahlenwerte ersetzen Werte und Gegenwerte
Fremdes Kapital
Das fremde Kapital wird in der Regel
- nachgewiesen durch Belege (Rechnungen, Forderungen,
Verträge, Vereinbarungen, Kontoauszüge, Urteile),
- sorgfältig berechnet für Verbindlichkeiten, deren Fälligkeit
und Höhe noch nicht genau feststehen,
- plausibel geschätzt für ungewisse Verbindlichkeiten, die
jedoch bereits begründet sind.
Die Zahlenwerte des fremden Kapitals stehen in der Regel in
keinem Zusammenhang mehr mit den Vorgängen, die zum fremden Kapital
geführt haben. Die Werte haben sich verselbständigt.