Es geht um alles, was seine Funktion erfüllt hat und für die weiteren Entwicklung nicht mehr benötigt wird, gleichgültig, wie zum Bilanzstichtag die Dinge bewertet sind.
Zum Ballast zählen häufig:
Es können sich jedoch auch Änderungen ergeben haben, die künftig:
Werden entsprechende Entscheidungen getroffen, kann bisher Wertvolles zum Ballast werden. Die steuerlichen Vorschriften lassen in der Regel nicht zu, eventuelle höhere Werte in der Bilanz zu korrigieren.
Es kann auch sein, dass bisher Wertloses oder gering Geschätztes wieder sehr wertvoll wird. Auch hier können in der Regel die höheren Werte nicht in der Bilanz gezeigt werden.
36. Substanzdynamik - Bestand und Dauer der Substanz
Empfohlene Vorarbeiten: