HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

51. Verteilung des Vermögens

VollbildDie Reichen

Liquidität der armen Reichen

Die Liquidität der armen Reichen ist oftmals beschränkt. Liquiditätsengpässe kommen eher häufiger vor. Sie können jedoch jeweils überbrückt werden.

 

Die Liquidität der armen Reichen zeigt sich häufig:

  1. Es bestehen Dispokredite, die auch in Anspruch genommen werden.
  2. Überziehungen werden gelegentlich stillschweigend geduldet.
  3. Guthaben werden kurz befristet und damit verfügbar gehalten.
  4. Um die laufenden Zahlungsverpflichtungen mit den Einnahmen aufeinander abstimmen zu können, sind Dispositionskredite (Girokredite, Überziehungskredite, Abrufkredite) erforderlich.
  5. Für größere Anschaffungen oder größere Liquiditätsbedarfe aus anderen Gründen können Vermögenswerte rasch liquidiert werden.
  6. Neue Kredite sind gegen Sicherheiten aus dem bestehenden Vermögen leicht zu erhalten.
  7. Die Einnahmen und Ausgaben halten sich über einen größeren Zeitraum hinweg die Waage. Schwankungen können über Guthaben oder bestehende Kreditlinien ausgeglichen werden.
  8. Spenden werden eher sparsam gegeben. Wenn jedoch gespendet wird, dann großzügig.
  9. Es bestehen bereits hohe Verpflichtungen für die Amortisation von bestehenden Krediten, welche die laufenden Mittelzuflüsse zu einem erheblichen Teil abschöpfen.
  10. Es wird ständig oder vorübergehend mehr für sich selbst verbraucht (entnommen), als mit dem Vermögen erwirtschaftet wird.

Die Verwaltung der Liquidität wird in der Regel Dritten übertragen, häufig

  1. Personen des Vertrauens, Adjutanten, Geldverwaltern,
  2. Buchhaltern,
  3. Steuerberatern,
  4. Wirtschaftsprüfern,
  5. Anlageberatern,
  6. Vermögensverwaltern,
  7. Geschäftsführern,
  8. Banken,
  9. Treuhändern,
  10. Experten.

Meistens verlangen die armen Reichen von den beauftragten Dritten, dass sie ihr Salär selbst erwirtschaften, so dass das Vermögen des armen Reichen letztlich wenigsten ungeschmälert bleibt.

Ein Vermögen für Dritte kann nur verwalten, wer selbst ein eigenes Vermögen erwirtschaftet hat und verantwortet. Die eigenen unmittelbaren Erfahrung und Haftungen des eigenen Vermögens für die Entscheidungen ist unabdingbar. Sie kann nicht durch Theorien oder "große Namen" ersetzt werden.

Kompetente Vermögensverwalter sind rar. Für die armen Reichen besteht vielfach keine andere Wahl als zu nehmen, was am Markt zu erhalten ist. Manche haben Glück, andere verlieren alles.