"Wem gehört das?"
Eigentum ist ein Begriff des Sachenrechtes, das im BGB Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist.
Eigentum ist immer bestimmt. Eine Sache kann einem oder mehreren Eigentümern gehören.
Eigentum kann erworben werden durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Sache vom bisherigen Eigentümer sowie die Annahme des Eigentums durch den neuen Eigentümer.
Eigentum kann veräußert werden.
Eigentum kann aufgegeben ("aufgelassen") werden.
Bilanz, Aktiva, Passiva, "Soll" und "Haben", Gewinn- und Verlustrechnung, Aufwand, Ertrag
In anderen Kontexten können dieselben Begriffe in einer anderen Art und Weise verwendet werden. Es handelt sich nicht um Legaldefinitionen, sondern um Arbeitshilfen.