05. Eigentumswechsel - Nachfolge,
Bereicherung, Verarmung, Sozialisierung.
Eigentumswechsel bei aufgelassenem Eigentum.
Aufgelassenes Eigentum ist potenziell für einen Eigentumswechsel
vorbereitet. In der Regel geht es um eine geordnete Nachfolge für
den früheren Eigentümer.
Wege zum Wechsel von aufgelassenem Eigentum, z.B.:
- Der treuhänderische Eigentümer nutzt seine Verfügungsgewalt
über das Eigentum anders als vorgesehen aus.
- Die Bedingungen der Auflassung fallen weg.
- Die Auflassung wird rückgängig gemacht.
- Der frühere Eigentümer nutzt das Eigentum trotzt Auflassung
weiter bzw. übt es aus, wie wenn er Eigentümer geblieben wäre.
Nachfolge bei aufgelassenem Eigentum z.B.:
- durch Annahme des Eigentums durch den neuen Eigentümer.
- durch Inbesitznahme / Verschaffung des Besitzes durch den
neuen Eigentümer.
Wege zur Bereicherung von aufgelassenem Eigentum, z.B.:
- durch Einbringungen und Verbindungen von Sachen und Rechten
mit dem bereits aufgelassenen Eigentum. Gegebenenfalls kann
hierdurch eine ungerechtfertigte Bereicherung (von wem auch
immer) entstehen.
- durch Pflege des aufgelassenen Eigentums bis zur Annahme und
Ausübung des Eigentums durch den Nachfolger.
Wege zur Verarmung von aufgelassenem Eigentum, z.B.:
- durch Entnahmen, Vandalismus, Entfernen von wesentlichen
Bestandteilen des bereits aufgelassenen Eigentums z.B. auch
durch Diebstahl, Raub, Betrug.
- durch Nichtannahme des Eigentums durch den neuen Eigentümer.
Wege zur Sozialisierung (Enteignung von aufgelassenem Eigentum), z.B.:
- durch Ausübung von Vorrechten der "höheren Gewalt".
- durch Ausübung von Vorkaufsrechten.
- durch Ausübung von Wiederkaufsrechten.
Wege zur Sozialisierung (Entlastungen des aufgelassenen Eigentums), z.B.:
- durch Verzicht auf bisherige Lasten und Belastungen des
früheren Eigentümers gegenüber den neuen Eigentümer.
- durch neue Bezugsrahmen bzw. Bedingungen und Begrenzungen
des aufgelassenen Eigentums.