05. Eigentumswechsel - Nachfolge,
Bereicherung, Verarmung, Sozialisierung.
Eigentumswechsel bei verteiltem Eigentum.
Es können der mitbeteiligte Eigentümer oder andere Mitbeteiligten
wechseln.
Wege zum Wechsel von verteiltem Eigentum, z.B.:
- durch Aufteilung, Vereinigung oder Neugliederung des
Gesamteigentums.
- durch Aufteilung, Vereinigung oder Neugliederung von Teilen
des verteilten Eigentums.
- durch Wechsel von Eigentümern, die am Gesamteigentum
mitbeteiligt sind.
- durch Tod oder vergleichbare Ereignisse bei den
Miteigentümern.
Nachfolge bei verteiltem Eigentum z.B.:
- durch Tod, Rechtsnachfolge, Erbschaft.
- durch Eintritt einer auflösenden Bedingung, die zur
Verteilung des Eigentums geführt hatte.
- durch Neuregelungen des verteilten Eigentums unter den
Betroffenen und Beteiligten.
Wege zur Bereicherung von verteiltem Eigentum, z.B.:
- durch Wegfall bzw. Ausscheiden von Miteigentümern.
- durch Verbindung der Mitbeteiligungen zu größeren
Eigentumsanteilen.
- durch Vereinbarung von besonderen
Nutzungsrechten.
- durch Verlagerungen von Pflichten aus dem
Eigentum auf einzelne andere Miteigentümer.
Wege zur Verarmung von verteiltem Eigentum, z.B.:
- durch Ausfall von Miteigentümern oder deren Weigerung zur
Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Gesamteigentum.
- durch Auseinanderbrechen, Nutzungsänderungen oder anderen
künftigen Verwendungen des Gesamteigentums, das dem verteilten
Eigentum nicht mehr entspricht.
- durch Wechsel von Miteigentümern und Übergang deren
Eigentums auf Eigentümer mit anderen Interessen.
- durch Ende, Auflösung oder Zerbrechen der
Eigentümergemeinschaft.
Wege zur Sozialisierung (Enteignung von verteiltem Eigentum), z.B.:
- durch Verbindung des Miteigentums mit relativ wertlosen
Sachen und Rechten im Verhältnis zum Gesamteigentum.
- durch Verbringung, Einbringung und Verbindung von Eigentum
in den Eigentumsbereich anderer Eigentümer, so dass das
verteilte Eigentum nicht mehr durchgesetzt werden kann.
- durch Zerschlagung des Ganzen.
Wege zur Sozialisierung (Entlastungen des verteilten Eigentums), z.B.:
- durch Vereinbarungen und Regelungen zur gemeinsamen
Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Gesamteigentum mit allen
Miteigentümern.
- durch höhere Nutznießungen als es dem eigenen Anteil
entspricht.
- durch geringere Verpflichtungen aus dem Gesamteigentum als
des dem eigenen Anteil entspricht.
- durch Vorrechte gegenüber anderen Miteigentümern.