Es findet ein so genannter Vermögenstausch statt: Ein Vermögensgegenstand wird gegen einen anderen eingetauscht.
In der Summe ist die Aktiva unverändert.
Typische Formen:
Die Summe der Aktiva bleibt unverändert.
Die Summe der Aktiva bleibt unverändert. Es wechselt nur die Bilanzposition.
Auch hier wechselt lediglich die Bilanzposition.
Durch entsprechende Gestaltungen von Verträgen und Vereinbarungen können die Bewertungen sowie die Zuordnungen in Bilanzpositionen so beeinflusst werden, dass eine Aufnahme in die Bilanz erforderlich oder beliebig möglich oder "nicht zulässig" ist.
16 Anpassungen von Aktiva und Passiva