HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

16. Anpassungen der Bewertungen und Zuordnungen von Aktiva und Passiva

VollbildBilanzen zu bestimmten Stichtagen.

Die Bewertungen erfolgen immer nach der Zweckbestimmung. Ändert sich die Zweckbestimmung, ändern sich auch die Bewertungen.

Im Geschäftsleben sind zum Jahresende fest verankert:

  1. Jahresbilanzen,
  2. Steuerbilanzen,
  3. Handelsbilanzen,
  4. Vermögensaufstellungen.

Ferner:

  1. Eröffnungsbilanzen (von Unternehmen, Konkursverfahren, Vergleichsverfahren),
  2. Schlussbilanzen (bei Tod, Geschäftsaufgabe, Auflösung).

Häufig aus Bilanzen zum Zwecke von Auseinandersetzungen:

  1. Fusionsbilanzen,
  2. Auseinandersetzungsbilanzen, z.B. bei Erbschaften, Teilungen, Fusionen, Ausgliederungen, Eingliederungen,
  3. Bilanzen zur Übergabe, Übernahme bei Rechtsnachfolgschaft.

Bilanzen werden auch bei besonderen Anlässen erstellt als

  1. Zeitwertbilanzen, Zeitwertberechnungen,
  2. Schrottwertberechnungen,
  3. Berechnungen von Versicherungsleistungen,
  4. Berechnungen von Rückstellungen.

Bilanzen werden auch zur Vorbereitung von Entscheidungen erstellt, wie

  1. Gutachten,
  2. Schätzungen,
  3. Rentabilitätsrechnungen,
  4. Wirtschaftlichkeitsrechnungen,
  5. Amortisationsrechnungen,
  6. Aufwandschätzungen,
  7. Ertragsschätzungen.

Werden Bilanzen für andere Zwecke als die ursprünglichen Zweckbestimmungen verwendet, erscheinen die jeweiligen Bewertungen mitunter befremdlich, falsch, überhöht oder zu niedrig. Insbesondere scheinen in den zweckentfremdeten Bilanzen Vermögenswerte zu fehlen.