Die Vorgänge, die zur Verminderung von Aktiva führen, können
Gemeint sind hier insbesondere solche Verminderungen von Vermögenswerten, die auch gegen den Willen der Eigentümer und Besitzer eintreten sowie solche, gegen die keine oder nur geringe Macht besteht.
Vermögensminderungen müssen vielfach hingenommen, ertragen, erduldet werden. Häufig gibt es auch für die Vermögensminderungen auch keinen Ersatz und auch keine Entschädigungen.