Das Vermögen wird zur Last.
Typische Formen:
Die Verpflichtungen werden meistens fällig, sobald die bisherigen Nutzungen aufgegeben werden (müssen). Häufig: Auszug von Mietern aus der Wohnung.
Es müssen Leistungen erbracht werden, für welche die Gegenleistung nur in der Erlassung der Ansprüche der Berechtigten besteht.
Der Staat kassiert Steuern auf das Eigentum oder den Besitz oder für die Nutzungsberechtigung. Typisch sind Grundsteuer, Vermögenssteuer, Maut, Abgabeverpflichtungen für Versorgungsanschlüsse für Wasser, Strom, Abwasser, Telekommunikation.
Der Besitzer oder Eigentümer muss alle Lasten für den Umweltschutz tragen, um Gefährdungen aus seinem Eigentum oder Besitz für Dritte zu verhindern oder wenigstens zu reduzieren. Typische Beispiele: Lärmschutz, Flugverbote, Schutz vor Emissionen, Einbau von Filtern, Einhaltung von Grenzwerten.
Der Eigentümer oder Besitzer ist verpflichtet, die Vermögensgegenstände zu pflegen und zu warten und gegebenenfalls auf eigene Rechnung zu reparieren. Es kann sich um gesetzliche, regelmäßige oder einmalige Verpflichtungen handeln. Beispiele: Kehrpflicht, Schneeräumungspflicht, Wartung der Heizungen, TÜV.
Insbesondere Grundstücke und Gebäude können für den Denkmalschutz verpflichtet werden. Bestimmte Verwendungen können dadurch eingeschränkt oder gar ausgeschlossen sein.