HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

18. Verminderungen der Aktiva (des Vermögens)

VollbildErsatzlose Auflösung von Aktiva

Vermögen (Aktiva) fällt ersatzlos weg; die Schulden bleiben.

Typische Fälle:

Tod des Eigentümers oder Besitzers

Stirbt der Eigentümer oder Besitzer eines Vermögenswertes, treten an seine Stelle die Erben. Vorhandenes Vermögen wird unter diesen aufgeteilt.

Bestanden der Vermögenswert in einem persönlichen Anspruch gegenüber dem Eigentümer oder Besitzer, kann mit deren Tod der Anspruch wegfallen: Der Vermögenswert erlischt ersatzlos.

Umwandlung, Verschmelzung

Bringt der Eigentümer oder Besitzer von Vermögenswerten sein Vermögen in ein anderes durch Verschmelzung mit dessen Vermögen ein, gibt er sein eigenes Vermögen auf. Es erlischt ersatzlos.

Wird die Rechtsform des Eigentümers oder Besitzers geändert, erlöschen die Vermögenswerte ersatzlos, die an die bisherige Rechtsform des Eigentümers oder Besitzers gebunden waren.

Auflassung

Lässt ein Eigentümer seinen Vermögenswert auf, gibt er sein Eigentum ersatzlos auf.

Verzicht

Verzichtet ein Eigentümer auf sein Eigentum, wird es frei. Typisch hierfür ist das Bargeld. Wenn es verloren wird, gehört es meistens dem gutgläubigen Finder.

Eigentumsverzicht (Auflassung) geschieht auch bei der Bereitstellung von Müll, Reststoffen und Wertstoffen für die Entsorgung.

Kann ein Eigentümer nicht ermittelt werden, handelt es sich bei dem Vermögenswert um eine "herrenlose Sache".