Typische Formen:
Beispiel: Der Eigentümer entnimmt Geld oder einen Vermögensgegenstand. Das schmälert gleichzeitig sein Eigenkapital, nicht aber die Schulden.
Beispiel: Der Eigentümer verwendet Vorräte oder andere Materialien für eigene Zwecke.
Ein Vermögenswert wird Dritten endgültig und ersatzlos übergeben. Eigentum und Besitz gehen auf den Beschenkten über.
Wird ein Vermögensgegenstand zerstört, ändert dies an den Schulden nichts.
Geht ein Vermögensgegenstand verloren, bleiben die Schulden gleich.
Wird ein Vermögensgegenstand gestohlen, interessiert dies die Gläubiger in der Regel nicht.
Wird ein Vermögensgegenstand verbraucht, bleiben die Schulden unberührt.
Zeigt ein Vermögensgegenstand Schwund oder verdunstet er, bleiben die Schulden dennoch in gleicher Höhe bestehen.
Verdirbt ein Vermögensgegenstand, braucht der Gläubiger hierfür in der Regel keinen Nachlass gewähren: Die Schulden bleiben.
Wird eine Forderung nicht rechtzeitig bezahlt, kann sie nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr eingeklagt werden.