51. Verteilung des Vermögens
Ergebnisse
Gerechtigkeit
Gerechtigkeit wird immer (nur) dann empfunden, wenn die Bewertung der
eigenen Beiträge und Leistungen in etwa gleich bewertet werden wie
die bewerteten Nutznießungen. Das wird selten so empfunden.
Die Armut der Armen ist immer um ein Vielfaches größer als alles
Vermögen aller Armen und Reichen zusammen. Wird "aller" Reichtum
umverteilt auf alle Armen und Reichen, fehlen den Armen künftig die
Hilfen, die sie bisher erhalten, erwarten und erhoffen konnten, auch
wenn es "nur Almosen" waren: Sie werden dadurch noch ärmer.
Die Umverteilung des Reichtums aller auf Alle macht die Armen
auch nur ein bisschen "reicher". Wer nachrechnet, kommt auf banale
Summen, die einen Armen mehr beleidigen als die aktuelle Armut,
selbst wenn sie weiter besteht.
Ungerechtigkeit
Ungerechtigkeit wird immer dann behauptet oder vermutet, wenn die
Bewertung der eigenen Beiträge und Leistungen höher ist als die
empfangenen Nutznießungen.
Die Beteiligten sehen und bewerten ihre Beiträge und Leistungen
immer aus der eigenen Sicht.
Der Ausgleich der unterschiedlichen Bewertungen kann erfolgen:
- durch die Anwendung von Vergleichswerten, die allseitig
akzeptiert sind,
- durch Vereinbarungen,
- durch konkludentes Handeln,
- durch unmittelbare Leistung gegen Gegenleistung,
- durch die Vereinbarung eines Preises, welcher den
Unterschied ausgleicht,
- durch Schiedsrichter, Gerichtsurteile, die anerkannt werden,
- durch Vereinbarungen, den Ausgleich nicht sofort, sondern
innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu bewirken; "Du hast
etwas gut bei mir.", "Ich bin dir noch was schuldig."
- durch Verzicht,
- durch Zusatzleistungen, die als "Ausgleich" gelten,
- durch Schädigungen des Bevorteilten, damit sein Nutzen auch
nicht größer ist als jener des Benachteiligten.
Ungerechtigkeit kann jederzeit plötzlich auftreten. Auslöser sind
häufig:
- Ein neues Bedürfnis steigt auf oder wird bewusst oder
behauptet, nur weil es andere auch haben oder zu haben scheinen.
- Bei Anderen werden Lösungen oder Ideen entdeckt, die bisher
nicht bekannt waren.
- Andere haben Etwas, was man selbst bisher weder gekannt noch
vermisst hat und wenn, dann nicht genutzt hätte.
- Ein Vorteil von Anderen wird ihnen als "unverdient"
zugeschrieben und als eigener Nachteil, Benachteilig oder
Unrecht empfunden.
- Andere erhalten Etwas, wofür man selbst (ebenfalls)
berechtigt scheint oder sein will.
- Ein erreichbarer Vorteil, den Andere bereits nutzen,
erfordert eigenen Aufwand, was als ungerecht oder
Benachteiligung empfunden wird, die "die Anderen" auszugleichen
hätten.
- Die Bereitschaft, die Fähigkeiten oder die Möglichkeiten,
selbst "das Unrecht" auszugleichen, fehlen oder sind erschöpft.
- Die eigenen Vorteile, die anderen nicht zustehen oder
möglich sind, werden als selbstverständlich betrachtet und nicht
als Ausgleich für die anderweitigen Nachteile.
- Was bisher als Vorteil galt, wird unterinteressant oder gar
als künftigen Nachteil eingeschätzt.
- Andere sollen an den eigenen Vorteilen beteiligt werden,
wodurch diese an Attraktivität verlieren oder sie ganz einbüßen.
Empfundenes, vermutetes, erlebtes oder tatsächliches Unrecht
scheint zu unrechtem Handeln und Verhalten zu berechtigen. Auf jeden
Fall scheint die Hemmschwelle zu sinken, um:
- Anderen etwas wegzunehmen, gleichgültig, ob es die
tatsächlich ungerecht Bereicherten sind,
- Andere wenigstens an der weiteren Nutzung ihrer Vorteile zu
hindern,
- Andere den Vorteil zu vergällen,
- Anderen die Nutzung des Vorteils so lange zu verweigern, bis
man selbst "gleichgezogen" hat.
- Andere zur Teilung, Beteiligung oder Duldung der Mitnutzung
ihrer Vorteile zu verpflichten.
- Andere von den Nutzungen ihrer Vorteile auszuschließen, um
"Gleichstand" zu erreichen.
- Notwendige Hilfen und Unterstützungen für Andere zu
verweigern.
- Andere zu schädigen.
Der Aufwand, um andere zu schädigen ist oftmals erheblich größer
als die Anstrengungen, sich selbst die strittigen Vorteile zu
verschaffen.
Freiheit
Als Ergebnis der Vermögensverteilungen ergeben sich die
Freiheiten von
- Zwang,
- Rechenschaft,
- Fremdbestimmung,
Als Ergebnis der Vermögensverteilungen ergeben sich die
Freiheiten
- zu Entscheidungen nach eigenem Gutdünken,
- zu Entscheidungen nach eigenem Ermessen,
- zur Gestaltung nach eigenem Gusto,
- zu Egoismus (Ausschluss von Vorteilen für Dritte),
- zu Altruismus (Verzicht auf eigene Vorteile zu Gunsten
Dritter),
- zu Gemeinschaft,
- zu Verantwortung,
Der reichste Reichtum:
Der meiste, reichste und nachhaltigste Reichtum entsteht durch
- Einigung,
- sich einigen (können),
- sich ergänzen (können),
- teilen (können),
- sich vereinigen (können),
- sich lösen (können),
- nehmen (können),
- geben (können),
- vertrauen (können).
Personen, die behindert oder gehindert sind oder werden, eigene
Vermögenswerte zu erzeugen, die sie wieder in Liquidität umwandeln
könnten:
- Rentner,
- Kinder,
- Schwache,
- Kranke,