In der Regel können Reiche ihre Kreditfähigkeit leichter nachweisen. Die Kreditfähigkeit ergibt sich oftmals aus dem Verhältnis des neu beantragten Kredites zu den Gesamtverpflichtungen und dem Gesamtvermögen.
Ob der jeweilige Reiche auch kreditwürdig ist, ist in jedem Einzelfall zu prüfen und immer wieder neu einzuschätzen. Insbesondere sind die Personen im Auge zu behalten, welche die Vermögensangelegenheiten der Reichen erledigen.
Passen Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit, erscheinen die ansonsten üblichen Kreditabsicherungen und Kreditüberwachungen überflüssig: Sie machen den Kredit nicht "sicherer", sondern kosten nur Zeit und Geld. Die Reichen erhalten deshalb die meisten und größten Blankokredite.
Eine nachträgliche Absicherung wird oftmals erst dann vorgesehen, wenn sich wesentliche Veränderungen in den Vermögensverhältnissen oder in der Bonität abzeichnen.
Die Reichen bezahlten ihre Verwalter, Statthalter, Geschäftsführer, Stäbe und Berater immer sehr gut. Damit verbinden sie meistens die Hoffnung, dass der dadurch erlittene Vermögensschaden sich auf die Vergütungen, Erfolgsbeteiligungen und Honorare begrenzen lässt und die Personen keine weiteren Folgeschäden anrichten.
Wer von Jemandem bezahlt wird, steht niemals auf der gleichen Stufe die der Zahlende. Der Zahlende verachtet letztlich seine bezahlten Diener (Lakaien).
Die Vertreter der Reichen nutzen den Namen der Reichen oftmals zu persönlichen Machtspielen. Sie schädigen in der Regel unbemerkt und deshalb sanktionslos den Ruf und damit die Bonität der von ihnen vertretenen Reichen. Nur ganz, ganz selten erhalten die Reichen rechtzeitig Hinweise. Meistens geschieht daraufhin so lange nichts, "so lange die Geschäfte stimmen".