51. Verteilung des Vermögens
Die Summe der Reichen
Reichtum verpflichtet. Nehmen die Verpflichtungen überhand, wird
aus jedem Reichtum Armut.
Reichtum ist immer vorübergehend, vorläufig, "geliehen",
unbeständig. Nahezu alle Prozesse tragen eher dazu bei, dass sich
der Reichtum verändert durch:
- "den Zahn der Zeit",
- Emissionen und Immissionen,
- Wertewandel,
- Verschleiß,
- Verbrauch,
- Folgelasten,
- Endlichkeit der Lebensdauer, Nutzungsdauer,
- Verderb,
- Reife,
- Aufwand für Erhaltung und Erneuerung.
Die Aufwendungen und die zu erwartenden Verkleinerungen des
Vermögens sind sicher. Aus ihnen ergeben sich die Forderungen und
Anforderungen:
- das Vermögen so zu bewirtschaften, dass es mehr Erträge
abwirft als es kostet.
- das Vermögen zusammen zu halten, um den Aufwand für die
Verwaltung gering halten zu können.
- das Vermögen gegen Bedrohungen, höhere Gewalt und zufälligen
Untergang zu schützen.
- die Nutznießungen aus dem Vermögen nur auf wenige zu
beschränken.
- die Höhe der Nutznießungen und Beteiligungen der Dritten,
auf welche die Reichen angewiesen sind, so gering wie möglich zu
halten.
- die Leistungen der Dritten möglichst in Produkten und
Ergebnissen "zu bezahlen", die ohnehin im Überfluss anfallen.
- die Umwandlungen von einzelnen Vermögensteilen oder des
Gesamtvermögens in Geldwerte auf jeden Fall zu verhindern: Jede
Liquidierung fordert Neuanlagen in Vermögenswerten, die sich
zumindest wie das bisherige "rentieren" sollen.
- die absolute Loyalität der Erfüllungsgehilfen einzufordern
und zu ermöglichen.
- den Nachwuchs, die Erben und die Nachfolger auf die Annahme,
die Verwaltung und Entwicklung des Reichtums und des damit
verbundenen Vermögens vorzubereiten.
- die Früherkennung und konsequente Trennung von allen
Personen und Organisationen, die nichts zum Reichtum und zum
Vermögen beitragen wollen, können, dürfen oder müssen.