Prozess der Teilungen
5. Teilung: Das Vermögen und das Kapital.
Das Vermögen (im engeren Sinn).
Es geht einerseits um das Gesamtvermögen und andererseits um das
Vermögen im engeren Sinne.
Als Vermögen, das als "Vermögen" (im engeren Sinne) betrachtet wird,
gilt häufig nur, wenn gegeben sind oder zumindest möglich sind oder
werden:
- die Fähigkeit zur Erschließung des Vermögens,
- der Zugang zum Vermögen,
- die Bereitschaft, das Vermögen zu anzunehmen,
- die Bereitschaft, das Vermögen zu erschließen,
- die Bereitschaft, das Vermögen zu nutzen,
- das Wissen um das Vermögen,
- die Bereitschaft, sich selbst treu zu bleiben,
- die Bereitschaft, "für etwas zu stehen",
- die Gewalt und Hoheit über das Vermögen,
- die Berechtigung zum Vermögen (Inhaberschaft, Eigentümer
oder Besitzer).
Das Vermögen im engeren Sinne wird häufig betrachtet und
umschrieben als:
- (meine, unsere) Heimat,
- ("mein", "unser") Platz,
- "Haus", "Burg", Schutzburg, Trutzburg,
- (Ort, Zeit und Raum) der Sicherheit,
- (Ort, Zeit und Raum) von Schutz und Geschützt-Sein,
- Ort für Ausblick, Blickwinkel, Sichtweisen, Kurzsicht und
Weitsicht, Horizont,
- Ort für die Witterung, Beobachtung, Wahrnehmung von
Veränderungen und Entwicklungen,
- "Material" für die Nutzung, Gestaltung, Verarbeitung,
Bearbeitung, Verwendung,
- "Mittel" für Verrichtungen aller Art,
- Grundlage für alles, was weiterhin kommen wird.
Zum Vermögen im engeren Sinne zählen deshalb insbesondere auch:
- Wissen,
- Können,
- Kenntnisse,
- Beherrschen der Abläufe,
- Überblick, Kenntnisse der Zusammenhänge, Funktionen,
Verwendungen, Passungen, Einsatzmöglichkeiten,
- Ortskenntnisse,
- Verfahren, Methoden,
- Routinen, Gewohnheiten,
- Kenntnisse des Feldes, der Landschaften, "der Ecken und
Kanten",
- Kenntnisse des Umfeldes, der Risiken, Gefahren und
Potenziale.
Das Vermögen im engeren Sinne wird als "Vermögen" häufig
bestätigt durch die Art und Weise, wie:
- das Vermögen in den Prozessen eingesteuert, verändert und
erhalten wird und bleibt,
- in den Austauschbeziehungen,
- in den Möglichkeiten, die Vermögenswerte (im engeren Sinne)
gegeneinander einzutauschen,
- die Beständigkeit des Vermögens, also nicht nur
Flüchtigkeit,
- das Vermögen eine gewisse Robustheit aufweist,
- das Vermögen fassbar und gestaltbar erscheint,
- das Vermögen real ist oder erscheint, also zumindest einige
objektive Merkmale aufweist,
- das Vermögen beweglich ist oder wird oder bleibt,
- das Vermögen unterschiedliche Interessen und Verwendungen
ermöglicht,
- das Vermögen handhabbar, formbar, gestaltbar ist und bleibt.
Als Vermögen im engeren Sinne erweist sich ferner häufig alles,
was durch das Können, Dürfen, Sollen, Wollen, Müssen einen eigenen
Wert erhält und Bewertungen zulässt. Häufig geht es um:
- Selbstbewusstsein,
- Selbstsicherheit,
- Selbststeuerung,
- Selbstregulierungen,
- Selbstzweck,
- Selbstmotivation,
- Selbstverständnis,
- Selbstverwirklichung,
- Selbstlosigkeit,
- Selbstbestimmung.
Mit dem Vermögen, das als Vermögen im engeren Sinne betrachtet
wird, verbinden sich häufig auch die Eignungen:
- zum Selbstschutz,
- zur Selbstachtung,
- zum Selbstvertrauen,
- zur Verlässlichkeit,
- zur Verbindlichkeit,
- zur Berechenbarkeit,
- zur Beständigkeit,
- zur Werthaltigkeit, zum Werterhalt,
- zur Nützlichkeit,
- zur Bewahrung, Lagerung, Speicherung.
Das Vermögen erhält oftmals erst sein "Vermögen, etwas zu
vermögen, durch das
- Vermögen zur Kooperation,
- Vermögen zum Austausch mit Anderen,
- Vermögen zur Gemeinsamkeit,
- Vermögen zur Abgrenzung, zum Alleinsein,
- Vermögen zur Vereinigung,
- Vermögen zur Trennung,
- Vermögen zur Begrenzung und Mäßigung,
- Vermögen zur Zeugung,
- Vermögen zur Reife, zum Austragen,
- Vermögen zur Kontinuität.
Durch Innovationen und Kreativität werden Vermögenswerte, die
eher noch als Lasten empfunden werden, immer wieder zu
Vermögenswerten umgestaltet, mit welches etwas vermocht werden kann.
Mahnungen:
Was das Vermögen zum "Vermögen" (im engeren Sinne) macht, ist
oftmals nur von einem einzigen entscheidenden Kriterium oder Merkmal
abhängig. Fehlt es, kann das Vermögen unverzüglich zur Last werden.