Aktiva und Passiva können ersatzlos wegfallen.
Das Vermögen kann ersatzlos an Dritte fallen.
Das Vermögen kann entfallen oder nicht mehr geltend gemacht werden.
Das Vermögen kann "wertlos" für die Eigentümer und Besitzer werden.
Rechte und Berechtigungen fallen ersatzlos weg.
Rechte und Berechtigungen verlieren ihre Begründungen.
Rechte und Berechtigungen können nicht mehr durchgesetzt werden.
Rechte und Berechtigungen verlieren ihren Wert für die Berechtigten.
In der Regel treffen die Betroffenen und Beteiligten Vorkehrungen für die hier beispielhaft aufgeführten Fälle. Insbesondere wird dabei geregelt, ob und was als Ersatz für das Weggefallene eintritt. Fehlen individuelle Vereinbarungen, gelten die gesetzlichen Regelungen.
15 Wegfall von Aktiva und Passiva