Niemand weiß, wie es geschah: Die Sache ist weg. Unwiederbringlich. Niemand weiß, wo suchen. Niemand weiß, wo "es" gefunden werden könnte.
Es bleibt nur, den Verlust zu respektieren.
Was verloren wurde, gehört dem ehrlichen und gutgläubigen Finder. Der Verlierer verliert neben seinem Besitz auch das Eigentum. Die Gesetze regeln die Art und Weise des gutgläubigen Erwerbs durch den Finder.
"Es" wird einfach vergessen. Niemand erinnert sich. Falls es keine Urkunden oder Beweise gibt, wird irgendwann das Vergessen endgültig. Das gilt auch für Passwörter, Zugangsberechtigungen.
Das kommt öfter bei schwebenden Geschäften vor: die Vereinbarungen sind nicht festgehalten worden oder die Originalurkunden sind ungültig, zerrissen, verloren, nicht mehr zugänglich. Tragisch, wenn keine Kopien vorhanden sind.
Das Original wurde durch Fälschungen ersetzt.
15 Wegfall von Aktiva und Passiva