Im Todesfall sind für den Verblichenen weder Vermögen noch Schulden existent. Mit dem Verlust seiner Existenz ist auch das Vermögen und seine Schulden hinfällig: Der Tod heilt alles. Aktiva und Passiva werden aufgelöst.
Das Vermögen und die Schulden sind jetzt Sache der Erben. Sie treten an seine Stelle und ersetzen den Verstorbenen bei der Aktiva und Passiva.
Umwandlungen und Verschmelzungen sind Wege der Rechtsnachfolge. Die rechtlich Nachfolgenden übernehmen die Verhältnisse der Aktiva und Passiva von den Übergebenden.
Meistens werden zum Stichtag der Verschmelzung die Werte von Aktiva und Passiva neu berechnet und festgestellt.
Werden Daten gelöscht, sind sie endgültig verloren, wenn nicht Kopien bestehen, zugänglich, verfügbar und nutzbar sind. Werden Daten außerhalb des eigenen Hoheitsbereiches gespeichert, unterliegen sie dem Schicksal des Speicherortes.
Clouds können sich als Enteignungen erweisen, wenn der Zugang zur Cloud erlischt oder die daran beteiligten Dienstleistenden (Provider, Programme) ihre Dienste einstellen (müssen).
Löschungen können auf von Amts wegen erfolgen.
15 Wegfall von Aktiva und Passiva