15. Wegfall von Aktiva und Passiva
Beschlagnahme
Im Falle von Katastrophen, Notlagen, Krieg oder anderen Fällen
von höherer Gewalt oder Naturkatastrophen kann das Eigentum und der
Besitz ersatzlos beschlagnahmt werden.
Der Verlust ist in solchen Fällen in der Regel von den bisherigen
Eigentümern oder Besitzern zu tragen.
Wegfall von Aktiva und Passiva:
15 Wegfall von Aktiva und
Passiva
-
Wegfall von Aktiva
und Passiva
-
Auflassung,
Verzicht, Verzeihung, Vergleiche
-
Ablauf von
Erlaubnissen, Rechten, Pflichten
-
Verwahrlosung,
Ausbeutung
-
Verbote, Blockaden
-
Zensuren
-
Tod, Umwandlung,
Verschmelzung, Löschung
-
zufälliger
Untergang, verlieren, vergessen, fehlender Nachweis,
Fälschungen, Täuschungen, Betrug
-
Beschlagnahme
-
Besetzung,
Vertreibung, Flucht