HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

20. Verminderung der Passiv ohne Verringerungen der Aktiva

VollbildTod (des Gläubigers, des Berechtigten)

Stirbt eine Person, welche bisher personengebundene Leistungen zu beanspruchen hatte, fällt mit dem Tod die Leistungsverpflichtung und damit Schuld ersatzlos weg. Das eventuell belastete Vermögen wird von der Last frei. Beispiele: Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht, Leibgeding, Rentenzahlung, Unterhaltsverpflichtung entfällt durch den Tod des Berechtigten (Gläubigers).

Bei Organisationen können bei Fusionen, Teilungen, Aufteilungen oder Umwandlungen der Rechtsformen bisher bestehende Verbindlichkeiten ersatzlos entfallen.