HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

20. Verminderung der Passiv ohne Verringerungen der Aktiva

Die Passiva kann sich verringern, ohne dass sich gleichzeitig auch die Aktiva verkleinert. Im Ergebnis bleibt also das Vermögen (Aktiva) erhalten, während die Passiva weniger wird.

Typische Formen:

VollbildErlass (von Schulden)

Der Gläubiger erlässt seine Forderungen ganz oder teilweise. Häufig werden Auflagen damit verbunden.

Schuldenschnitt (Verzicht auf die Schuld)

Der Gläubiger verzichtet auf einen Teil seiner Forderungen. Häufig geschieht es in der Erwartung besserer Tage und künftig (wieder) guten Geschäfte.

Vergleiche

Der Gläubiger akzeptiert die Uneinbringlichkeit der Schuld. Durch einen Vergleich wird die Höhe der Schulden neu vereinbart; der Rest wird erlassen.

Verjährung (von Schulden)

Der Gläubiger hat versäumt, seine Forderungen rechtzeitig geltend zu machen. Er verliert das Recht dazu.

Wegfall des Gläubigers, z.B. durch Tod

Der Gläubiger stirbt. Verpflichtungen in Form von persönlichen Leistungen entfallen.

Wegfall der Verpflichtungen, z.B. beim Eintritt bestimmter Bedingungen

Häufig sind Schuldenerlass gegen Besserungsschein. Der endgültige Schuldenerlass wird erst wirksam, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.