Die Passiva kann sich verringern, ohne dass sich gleichzeitig auch die Aktiva verkleinert. Im Ergebnis bleibt also das Vermögen (Aktiva) erhalten, während die Passiva weniger wird.
Typische Formen:
Der Gläubiger erlässt seine Forderungen ganz oder teilweise. Häufig werden Auflagen damit verbunden.
Der Gläubiger verzichtet auf einen Teil seiner Forderungen. Häufig geschieht es in der Erwartung besserer Tage und künftig (wieder) guten Geschäfte.
Der Gläubiger akzeptiert die Uneinbringlichkeit der Schuld. Durch einen Vergleich wird die Höhe der Schulden neu vereinbart; der Rest wird erlassen.
Der Gläubiger hat versäumt, seine Forderungen rechtzeitig geltend zu machen. Er verliert das Recht dazu.
Der Gläubiger stirbt. Verpflichtungen in Form von persönlichen Leistungen entfallen.
Häufig sind Schuldenerlass gegen Besserungsschein. Der endgültige Schuldenerlass wird erst wirksam, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.