20. Verminderung der Passiv ohne Verringerungen der Aktiva
Eintritt bestimmter Bedingungen
Verpflichtungen können an bestimmte Voraussetzungen gebunden
sein. Bestehen die Voraussetzungen nicht mehr, fällt auch die
Verpflichtung weg. Beispiele sind
- Alimenten, z.B. bei Volljährigkeit der zu alimentierenden
Person,
- persönliche
Dienstleistungsverpflichtungen, z.B. bei Wohnrecht,
- Duldungsverpflichtungen, z.B. Wegerechte, Vorkaufsrechte,
- Verjährungsfristen, z.B. von Forderungen,
- Reklamationsfristen,
- Haftungsbedingungen, z.B. bei Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, Wegfall des Haftungsgrundes,
- Gewährleistungsbedingungen, Gewährleistungsfristen bei
Änderungen der gesetzlichen oder individuellen Bestimmungen.