Die Schuld wird zum Vermögen.
Typische Formen:
Eine Verpflichtung aus einer behaupteten Verschuldungshaftung wird durch ein Freispruch-Urteil hinfällig, auch dann, wenn die Schuld zwar bestand, aber nicht nachgewiesen werden konnte.
Durch die Zahlung eines Bußgeldes werden alle sonstigen Verpflichtungen aus Verfehlungen oder Fehlverhalten erlassen.
Insbesondere bei Überschuldungen werden Vereinbarungen mit den Gläubigern möglich, ihre Forderungen auf das vorhandene Vermögen zu begrenzen. Gelingt dies nicht freiwillig durch Vertrag (Vergleich), folgt häufig der Konkurs des Schuldners.
Es geht häufig um Verpflichtungen zur Wiedergutmachung. Verzeiht der Berechtigte, können damit auch die weiteren Verpflichtungen wegfallen.