21. Wirtschaften
Bewirtschaften
Etwas, was überlassen wurde, wird zu bestimmten Zwecken genutzt.
In der Regel darf die Substanz des Bewirtschaften nicht verändert
werden. Die Art und Weise der Bewirtschaftung muss das
bewirtschaftete Gut erhalten.
Typische Beispiele für Bewirtschaftungen sind
- Nutzungen der gemieteten oder gepachteten Sachen,
- Nutzungen der erworbenen Lizenzen,
- Bewirtschaftungen von treuhänderisch überlassenem Vermögen,
wie z.B. durch Testamentsvollstrecker, Interimsmanager,
eingesetzte Verwalter,
- Bewirtschaftungen von gebundenem Vermögen in Stiftungen,
- Vermögensverwaltungen,
- Hausverwaltungen.
Mit der Bewirtschaftung werden in der Regel Gewinne angestrebt.