21. Wirtschaften
Verzicht auf Wirtschaften
Ein Verzicht auf eine wirtschaftliche Nutzung gibt es häufig bei
- Naturschutzgebieten,
- kontaminierten Gebieten,
- Risikogebieten, (Steinschlag, Einsturz),
- Gebieten für Schutz und Sicherheit, (Polder,
Überschwemmungsgebiete, Erholungsgebiete, Wasserschutz,
Schutzzonen, militärische Sperrgebiete, Flugschneisen),
- freiwilliger Verzicht (Brachland),
- Fruchtfolgen (Aussetzung der Nutzung für ein Jahr).
Manchmal scheint, dass durch den Verzicht auf Wirtschaften auch
keine Kosten anfielen. Das stimmt sogar in vielen Fällen.
Tatsächlich ist der Verzicht auf Wirtschaften immer auch ein
Verzicht auf die möglichen Erträge, die durch Wirtschaften für
möglich gehalten werden.