Es geht um eine Betrachtung des Vermögen und der Schulden zu einem Stichtag.
Armut ist spätestens dann gegeben, wenn nichts mehr gegeben ist, was zum Leben oder Überleben erforderlich ist und als Ausweg nur noch übrigbleibt, sich mit Gewalt das Überlebensnotwendige zu beschaffen oder zu sterben.
Die Gesetze aller Länder enthalten Regelungen zur Hilfe, bevor der Zustand der Armut eintreten kann: Das den Armen Fehlende wird durch Reichere als Ehrenamt, Spende, Hilfe, Unterstützung, Betreuung gewährt.
Die Gesetze fördern "soziales Engagement" mehr zum Schutz des Vermögens und des Reichtums der Reichen als zur Verhinderung oder Beseitigung der Armut der Armen.
Die Form der absoluten Armut tritt spätestens im Moment des Todes ein.