22. Vermögenslage
Es geht um eine Betrachtung des Vermögen und der Schulden zu
einem Stichtag unter dem Blickwinkel, ob Reichtum oder Armut
vorliegt.
Die Vermögenslage stellt eine Bewertung des Gesamtergebnisses
und des Zustandes dar. Sie wird erstellt:
- zu bestimmten, festgelegten Stichtagen, z.B. Jahresende,
- zu bestimmten Anlässen, z.B. vor Verbindungen, Heirat,
Trennungen, Teilungen,
- bei bestimmten Vorkommnissen, z.B. Tod, Risikofall, Unfall,
Katastrophen,
- bei wesentlichen Veränderungen, z.B. von Gesetzen, bei
Erfindungen,
- zur Vorbereitung von grundsätzlichen Entscheidungen über
Investitionen, Desinvestitionen,
- zur Rechenschaft gegenüber Dritten, wie Banken,
Kapitalgebern, Aktionären, Mitarbeitenden,
- zur Beurteilung der Perspektiven,
- zur Ermittlung von notwendigen und möglichen Veränderungen.
Bei der Beurteilung der Vermögenslage werden die Einzelbewertungen zu einer
Gesamtbewertung geführt, die entweder "reich" oder "arm" lautet.