"Wer hat es?"
Eigentum ist ein Begriff des Sachenrechtes, das im BGB Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist.
Besitz hat, wer (im Moment) die unmittelbare Gewalt über die Sache hat, gleichgültig, ob ihm die Sache gehört oder nicht.
Der Besitz ist also unabhängig vom Eigentum.
Besitz wird übertragen (erworben) durch die Übergabe.
Besitz geht verloren durch hergeben, auflassen, hinterlassen, verlassen.
Wo die physische Übergabe nicht möglich ist, wie z.B. bei Grundstücken, Gebäuden, Rechten, wird die Übergabe durch symbolische Handlungen, Urkunden ersetzt.
Bilanz, Aktiva, Passiva, "Soll" und "Haben", Gewinn- und Verlustrechnung, Aufwand, Ertrag
In anderen Kontexten können dieselben Begriffe in einer anderen Art und Weise verwendet werden. Es handelt sich nicht um Legaldefinitionen, sondern um Arbeitshilfen.