HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

Begriffe: Bonität.

Es geht um die Bonität der Schuldner und Gläubiger. Alltäglich beantworten sich Abermillionen folgende Fragen:

  1. "Würde ich Dir etwas leihen?"
  2. "Würdest Du mir etwas leihen?"
  3. "Würde ich mir Dir Geschäfte machen (wollen)?"
  4. "Würdest Du mit mir Geschäfte machen (wollen)?"
  5. "Würde ich meinen Freunden empfehlen, Dir Geld zu leihen?"
  6. "Würdest Du Deinen Freunden empfehlen, mir Geld zu leihen?"
  7. "Kann ich damit rechnen, dass ich von Dir das Geld wieder zurückbekomme, das ich Dir geliehen habe?"
  8. "Kannst Du Dich darauf verlassen, dass ich Dir das Geld (mit Zins und Zinseszins) zurückzahlen werde?"
  9. "Würde ich Dir (noch) helfen (wollen), wenn Du Deinen Verbindlichkeiten mir gegenüber nicht nachkommst?"
  10. "Wirst Du mich anständig behandeln, wenn ich meinen Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann?"

Die Antworten erfolgen in der Regel spontan. Wer erst nachdenken muss, wie eine der Fragen zu beantworten ist, zweifelt bereits an der Bonität, meistens zurecht. Wer nach Gründen sucht, sucht oftmals (unbewusst, unbemerkt oder absichtlich) nur solche, die zur erwünschten Antwort führen.

Bei der Bonität geht es immer um

  1. die Kreditfähigkeit,
  2. die Kreditwürdigkeit.

Bei der Kreditfähigkeit geht es um alle rechtlichen, formalen und sonstigen Bedingungen des (künftigen) Schuldners, um sich für die Kredite oder Leistungen verpflichten zu können. Eine fehlende Kreditfähigkeit kann durch die Kreditwürdigkeit nicht "geheilt" werden. Wer nicht anders kann, spendet das Geld lieber gleich: Es ist eh verloren.

Bei der Kreditwürdigkeit geht es "um das Eingemachte" und Höchstpersönliche:

  1. Wenn eine Person nicht würdig ist, um Kredit zu erhalten, sollte sie auch keinen erhalten, - zumindest nicht von mir.
  2. Wenn eine Person nicht würdig ist, mir Geld zu leihen, sollte ich auch niemals etwas von ihr annehmen.

Bezüglich der Bonität gilt immer:

  1. Die Bonität ist immer personenbezogen.
  2. Die Bonität kann nicht auf Dritte übertragen werden.
  3. Die Bonität kann nicht durch Dritte ersetzt werden.
  4. Die eigene Bonität kann Dritten geliehen werden, wie durch Bürgschaften oder durch Beleihungen von eigenen Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.
  5. Die Bonität kann nicht hergestellt werden.
  6. Die Bonität kann nicht "verdient" werden.
  7. Die Bonität ist immer von den Rahmenbedingungen ("von den Umständen") abhängig.
  8. Die Bonität ist immer auf das jeweilige Geschäft bezogen, um welches es geht.
  9. Die Einschätzung der Bonität von Dritten sagt auch viel über die eigene Bonität aus, wie sie von Dritten eingeschätzt wird.
  10. Die Bonität ist immer eine höchst subjektive, ja sogar willkürliche Einschätzung. Sie ist immer ein Vorurteil (im wahrsten Sinne des Wortes!).

 

Begriffe.


Begriffe

Armeln

Ausgleich ("=")

Bilanz, Aktiva, Passiva, "Soll" und "Haben", Gewinn- und Verlustrechnung, Aufwand, Ertrag

Besitz

Bildungsrendite

Bonität

Eigentum

Geld

Liquidität

Reicheln

Rentabilität

Schied

Summen

Teilungen

Verortungen

Hinweise:

In anderen Kontexten können dieselben Begriffe in einer anderen Art und Weise verwendet werden. Es handelt sich nicht um Legaldefinitionen, sondern um Arbeitshilfen.