HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

Begriffe: Eigentum.

"Wem gehört das?"

Eigentum ist ein Begriff des Sachenrechtes, das im BGB Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist.

Eigentum ist immer bestimmt. Eine Sache kann einem oder mehreren Eigentümern gehören.

Eigentum kann erworben werden durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Sache vom bisherigen Eigentümer sowie die Annahme des Eigentums durch den neuen Eigentümer.

Eigentum kann veräußert werden.

Eigentum kann aufgegeben ("aufgelassen") werden.

 

Begriffe.


Begriffe

Armeln

Ausgleich ("=")

Bilanz, Aktiva, Passiva, "Soll" und "Haben", Gewinn- und Verlustrechnung, Aufwand, Ertrag

Besitz

Bildungsrendite

Bonität

Eigentum

Geld

Liquidität

Reicheln

Rentabilität

Schied

Summen

Teilungen

Verortungen

Hinweise:

In anderen Kontexten können dieselben Begriffe in einer anderen Art und Weise verwendet werden. Es handelt sich nicht um Legaldefinitionen, sondern um Arbeitshilfen.