Die Grenzen des Eigentums von Niemandem umfassen und berühren:
4. Grenzen Niemandes Eigentum,
18. Grenzen zum Betrachtungsrahmen,
19. Grenzen zum Nicht-Eigentum,
20. Grenzen zu freien Eigentum,
21. Grenzen zum gemeinen Eigentum,
22. Grenzen zum anteiligen und aufgelassenen Eigentum,
Das Eigentum von Niemandem wird geschützt durch die Grenzen der Wahrnehmung, der Zeit, des Raumes, der Möglichkeiten, der Aufmerksamkeit, des Erkennens. Diese Grenzen sind wiederum selbst nicht wahrnehmbar: Niemand kann seinen eigenen Horizont erkennen - nur, was innerhalb seines Horizontes liegt.
Da niemand Eigentümer ist, kann Eigentum auch von Niemandem erworben werden. Der Status von Niemandes Eigentum kann sich ändern z.B. durch:
Streit um das Erstlingsrecht: Wer hat als Erster erkannt?
Streit um die Form des Eigentums, das dem Eigentum von Niemandem folgt.
03 Beschreibungen von Grenzen, Grenzwächtern und Brücken.