Die Grenzen meines Eigentums zum begrenzten Eigentum umfassen und berühren:
Die Begrenzungen wirken beidseitig: Des einen Recht ist des anderen Pflicht.
Die Grenze wird entweder durch formelle Verträge und Vereinbarungen gezogen. Sie kann sich auch aus schlüssigem Handeln und Verhalten ergeben bzw. immer wieder neu bilden.
Wird die einmal gezogene Grenze immer wieder eingehalten und dadurch bestätigt, können sich daraus Gewohnheitsrechte und Vorrechte auch für die Zukunft ergeben.
Verträge und Vereinbarungen.
Absprachen.
Regeln und Spielregeln.
Die Rechte werden genutzt, die Pflichten nicht oder nur zögerlich erbracht.
Übermäßige Nutzung durch einen der Eigentümer.
Nichtnutzung.
Verweigerung der Beteiligung an den Pflichten aus dem begrenzten Eigentum.
Unklare Verantwortlichkeiten.
03 Beschreibungen von Grenzen, Grenzwächtern und Brücken.