Die Grenzen zum gemeinen Eigentum umfassen und berühren:
Das gemeine Eigentum entsteht entweder durch Übertragung von eigenem Eigentum auf die Gemeinschaft oder durch die Bildung einer Gemeinschaft, die dann selbst als "Individuum" Eigentum erwirbt.
Satzung bzw. Statut der Gemeinschaft.
Rechte und Pflichten der Mitglieder der Gemeinschaft.
Geburt, Wohnortwechsel, Einbürgerung, Ausbürgerung
Wasserwerke, Abwasser, Müllabfuhr, Schulen, Öffentliche Einrichtungen, Behörden, Allmend, Stadtwald, Krankenhäuser, Versorgungsbetriebe
Finanzamt (Steuerpflicht)
Verträge und Vereinbarungen
Das Gemeinwohl erfordert höhere Beiträge.
Die Nutznießungen aus dem gemeinen Eigentum sind nicht oder nicht mehr möglich.
Zugangsrechte, Öffnungszeiten, Gebühren.
Vandalismus, Kapazitätsgrenzen, Folgelasten, Kostenträgerschaft für laufende Pflege und Wartung.
Bürokratie, Privilegien.
03 Beschreibungen von Grenzen, Grenzwächtern und Brücken.