Die Grenzen zu Eurem Eigentum umfassen und berühren:
Einerseits sind es die Verträge, Vereinbarungen und Regelungen, die Dritte hindern, Eigentum zu erwerben, ohne zuvor die vereinbarten Gegenwerte erbracht zu haben: Der jeweilige Besitzer weiß, dass er (noch nicht) Eigentümer ist bzw. werden kann.
Verträge und Vereinbarungen.
Gestattungen bestimmter Nutzungsmöglichkeiten durch den jeweiligen Besitzer.
Erstattung des Aufwandes für die Betreuung und Verwaltung des Besitzes.
Verfügungsrechte bzw. Verfügungsbegrenzungen des Eigentümers.
Veränderungen während der Zeit des Besitzes durch den Besitzer, Dritte oder andere Einwirkungen.
03 Beschreibungen von Grenzen, Grenzwächtern und Brücken.