Die Grenzen des verteilten Eigentums umfassen und berühren:
Der einzelne Eigentum ist vom Gesamteigentum ausgeschlossen.
Um ein eigentlich Einheitliches auf verschiedene Eigentümer zu verteilen, die sich jeweils auf bestimmte Nutzungen zu begrenzen haben, bedarf es klarer Verträge und Vereinbarungen. Zu regeln ist insbesondere, wie die einzelnen Eigentümer bzw. Berechtigten über ihr Eigentum verfügen dürfen.
Verzicht auf bestimmte Eigentumsrechte durch einen Eigentümer.
Gestaltung bestimmter Nutzungsmöglichkeiten als "Eigentum".
Willkür, Beliebigkeit dessen, worüber sich die Eigentümer und Berechtigten einig werden.
Verträge und Vereinbarungen.
Schiedsinstanz.
Art und Weise der Duldung der Nutznießungen: Ausbeutung, Nichtwahrnehmung, Schädigungen des anderen Eigentums.
Nutzungsbegrenzungen.
Wechsel einzelner Eigentümer oder Nutzungsberechtigten.
Wegfall des Interessens an der Aufteilung / Verteilung.
03 Beschreibungen von Grenzen, Grenzwächtern und Brücken.