Die Eigenwerte der Aktiva, also der Vermögenswerte, können selbst nicht bewertet werden. Eigenwerte haben keinen Gegenwert, in welchem sie ausgedrückt werden könnten. Der Eigenwert besteht auch dann, wenn er übersehen oder nicht erkannt oder geleugnet wird. Zu den Eigenwerten bzw. Selbstwerten können z.B. zählen:
Der Eigenwert, der Selbstwert kann auch nicht selbst erkannt werden. Er entzieht sich auch der Erkenntnis und der Selbsterkenntnis.
Die Bewertungen drücken immer aus, welche Gegenwerte einen Ersatz für den Vermögenswert darstellen (können, sollen, dürfen, müssen). Stillschweigend wird bei jeder Bewertung unterstellt, dass ein Ersatz durch die Gegenwerte den ersetzten Gegenwert tatsächlich "ersetzen" könne. Das ist nur selten der Fall.
Mit den Bewertungen in Gegenwerten ist manchmal auch die Annahme verbunden, dass die Gegenwerte wieder in den ursprünglichen Vermögenswert zurückgetauscht werden können.
Wer bewertet, hat sich in der Regel bereits innerlich vom Vermögensgegenstand gelöst bzw. erwägt die Trennung von ihm. Der Vermögensgegenstand hat ihm nie mehr als die Tauschmöglichkeit in Gegenwerte bedeutet. Letzteres ist bei Handelsgeschäften alltäglich.
Wer bewertet, begrenzt sich nicht auf den Selbstwert, sondern stellt den Fremdwert (= die Menge der Gegenwerte, die zu erhalten sind) in den Mittelpunkt.
10 Bewertungen, Werte und Gegenwerte