10. Bewertungen, Werte und Gegenwerte
Bewertungen der Aktiva (Werte):
Werterhöhungen durch Rechte
Werterhöhende Rechte sind meistens untrennbar an das Bewertete gekoppelt. Sie erfordern
keine Entscheidungen oder Maßnahmen, um sie wahrnehmen zu können.
Eine Werterhöhung tritt nur im Vergleich mit anderen Gütern ein, die
nicht mit den Rechten ausgestattet sind oder für welche die Rechte
bedeutungslos oder wertneutral sind.
Wertehöhende Rechte können z.B. sein:
- Recht auf Rückkauf, Weiterveräußerung zu einem bestimmten
Preis bzw. zu bestimmten anderen Bedingungen.
- Recht auf Abwehr von Zugriffen oder Einflussnahmen Dritter,
z.B. Freiheit von ansonsten üblichen Auflagen.
- Recht auf Befreiung von z.B. Steuern und Abgaben.
- Recht auf bestimmte Emissionen ohne Schadensersatz oder
Pflicht zu vorbeugenden Maßnahmen.
- Recht auf Nutzungsänderungen.
- Recht zur Mitbenutzung von Anlagen, Einrichtungen, Zugängen,
Zufahrten im bzw. auf dem Eigentum oder Besitz von Dritten.
- Recht auf Verlangen von Duldungen der Anrainer, z.B.
geringere Grenzabstände, Abwasser, Baubeschränkungen,
Offenhaltung der Landschaft.
- Recht auf Unterlassungen durch Dritte.
- Recht auf Zugangsbeschränkungen.
Die Rechte hängen oft eng mit der aktuellen oder vorgesehenen
Nutzung bzw. Verwendung zusammen. Wird hier etwas verändert, können
sich die Werte erheblich erhöhen, gleich bleiben, verringern oder
auch ganz wegfallen.