10. Bewertungen, Werte und Gegenwerte
Gleichsetzung von Werten und Gegenwerten.
Gleichsetzung von Aktiva und Passiva.
Werte, die benannt werden, enthalten zumindest folgende
Entscheidungen:
- die Entscheidung, einer Sache oder einem Gut einen Wert
beizumessen, der eigenständig und unabhängig von der Sache oder
vom bewerteten Gut genannt werden kann: Der Eigenwert /
Selbstwert der Sache oder des Gutes wird ein Handelswert (= der
Gegenwert) zugewiesen.
- die Entscheidung, dass das Bewerte nicht nur einen Eigenwert
(Selbstwert) aufweist, sondern einen Vergleichswert, gegen
welchen das Bewertete eingetauscht werden kann.
- die Entscheidung, die bewertete Sache bzw. das bewertete Gut
gegen etwas zu tauschen, das dem Gegenwert des Bewerteten
entspricht.
- die Entscheidung, sich von dem Bewerteten zu distanzieren,
gegebenenfalls auch zu trennen.
- die Entscheidung, das Bewertete aufzugeben, wenn dafür etwas
zu erhalten ist, was erheblich höhere Gegenwerte aufweist.
- die Entscheidung, für etwas Begehrtes Gegenwerte in Höhe des
Wertes zu erbringen.
Die Mengen bzw. Summen aller Wert sind deshalb immer die Summen
bzw. Mengen aller Gegenwerte. Jede Veränderung der Werte oder der
Gegenwerte wird immer sofort ausgeglichen: Die Gegenwerte können
niemals höher sein als die Werte, aus welchen sie gebildet werden.