10. Bewertungen, Werte und Gegenwerte
Bewertungen der Passiva (Gegenwerte):
Setzung, Gesetz, Norm
Die Gegenwerte können auch durch Setzungen, Gesetze oder Normen
so festgesetzt sein, dass individuelle Wertbetrachtungen im Alltag
keine Rolle spielen (können). Das kommt insbesondere vor, wenn aus
"höherer Sicht" unter den Betroffenen und Beteiligten bestimmte
Mindestwerte einzuhalten oder Höchstwert nicht überschritten werden
dürfen. Solche Regelungen enthalten z.B.
- Festpreise, wie gesetzlich vorgeschriebene Wechselkurse für
Währungen, Metalle, Lebensmittel, Rohstoffe.
- Mindestpreise für bestimmte Güter wie z.B.
landwirtschaftliche Erzeugnisse, Frachten.
- Steuern, Abgaben, Gebührenordnungen.
- Tarife.
- Bußgeldkataloge.
- Preisspiegel.
- Preislisten.
- Preisangaben in vorgeschriebenen Einheiten.
- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
- AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen.
An Stelle von hoheitlichen Setzungen, Gesetzen oder Normen können
auch Genehmigungspflichten für bestimmte Gegenwerte treten, wie z.B.
- Verbot von Einfuhr und Ausfuhr bestimmter Güter, was damit
faktisch einem Verbot gleichkommt, dass die entsprechenden Güter
als Tauschgut in Frage kommen können.
- Verbot für Herstellung, Handel und Gebrauch bestimmte Güter.
- Genehmigungspflicht für die Herstellung, den Handel, den
Gebrauch und Verbrauch bestimmter Güter.
- Genehmigungspflichten für Versicherungstarife.
- Genehmigungspflichten für Beförderungsbedingungen.
- Strafandrohungen bei Nichteinhaltung von bestimmten
Qualitätskriterien z.B. im Umgang mit Lebensmitteln.
- Duldung von Kontrollen und Überwachungshandlungen von z.B.
staatlichen Stellen.
Meistens sind auch die Bedingungen genannt, unter welchen die
Betroffenen und Beteiligten Spielräume für die individuellen
Gestaltungen bleibt.
Weichen allgemeine Werteinschätzungen von den Setzungen, Gesetzen
oder Normen erheblich ab, werden in der Folge davon üblicherweise
auch die entsprechenden Setzungen, Gesetze und Normen geändert.