Es geht um die Finanzierung von strukturellen Rahmenbedingungen für Leben und Wirtschaften.
Es geht um die Bereitstellung von Liquidität, um zu finanzieren:
Die Währung kann durch Staatsbanken ausgegeben und bereitgestellt werden. Sie erhält dafür keine Zinsen, sondern nur eine Verwaltungsgebühr.
An den finanzierten Investitionen (Objekten) erhält die Staatsbank das volle oder vorrangige anteilige Eigentum.
Der jeweilige Nutzer der Investitionen hat die Objekte gegen die üblichen Risiken zu versichern.
Der Rückfluss der bereitgestellten Liquidität ("Kredite") erfolgt durch Steuern, "Kapitalertragsteuern".
Ist die bereitgestellte Liquidität (durch Steuern) zurückbezahlt, überträgt die Staatsbank ihr Eigentum an den finanzierten Investitionen. Kapitalertragssteuern fallen dann nicht mehr an.
Die Währung ist reines Buchgeld. Sie benötigt weder Bargeld, noch Bargeld-Ersatz-Systeme noch die gebräuchlichen Zahlungsmittel anderer Art.
"Ein Heller und ein Batzen, die waren mein, ja mein, ja mein. Der Heller ward zu Wasser. Der Batzen ward zu Wein, ja Wein."
"Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt."
57. Modell der Finanzierung des Vermögens